Verfassungsartikel "Musikalische Bildung"
Ein klares Bekenntnis zur musikalischen Bildung
Das Schweizer Stimmvolk hat in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 dem Verfassungsartikel «Musikalische Bildung» mit 73 Prozent JA-Stimmen zugestimmt. Sämtliche Stände haben das Volksbegehren angenommen. Auch im Einzugsgebiet der Musikschule Oberland Ost haben sämtliche Gemeinden dem Artikel zugestimmt. Das deutliche Resultat unterstreicht die grosse Bedeutung der Musik als unverzichtbaren Teil der Bildung und Kultur unseres Landes.
Die Schulleitung und die Lehrerschaft der Musikschule Oberland Ost zeigt sich hoch erfreut über den Ausgang der Abstimmung. Mit der Verankerung der Musik in der Bundesverfassung hat der Verband Musikschulen ein grosses Ziel erreicht. Es ist aber klar, dass es mit der Verankerung der musikalischen Bildung in der Verfassung nicht getan ist. Die nächste Herausforderung wird darin bestehen, dass der VMS und die kantonalen Verbände die Anliegen der Musikschulen bei der Ausgestaltung des Bundesgesetzes einbringen können.
Mit der Annahme des Verfassungsartikels ist eine wichtige Weichenstellung für eine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen wie auch für den Zugang der Jugend zur Musik und zur Förderung musikalisch Begabter vorgenommen worden. Der Bund wird nun die Ausarbeitung des Bundesgesetzes rasch an die Hand nehmen, das den Kantonen als Leitschnur für die Anpassung der kantonalen Gesetzesgrundlagen dienen wird.
Wir danken den Stimmberechtigten für das sehr deutliche Bekenntnis an der Urne!
Schulleitung MSO
Das Schweizer Stimmvolk hat in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 dem Verfassungsartikel «Musikalische Bildung» mit 73 Prozent JA-Stimmen zugestimmt. Sämtliche Stände haben das Volksbegehren angenommen. Auch im Einzugsgebiet der Musikschule Oberland Ost haben sämtliche Gemeinden dem Artikel zugestimmt. Das deutliche Resultat unterstreicht die grosse Bedeutung der Musik als unverzichtbaren Teil der Bildung und Kultur unseres Landes.
Die Schulleitung und die Lehrerschaft der Musikschule Oberland Ost zeigt sich hoch erfreut über den Ausgang der Abstimmung. Mit der Verankerung der Musik in der Bundesverfassung hat der Verband Musikschulen ein grosses Ziel erreicht. Es ist aber klar, dass es mit der Verankerung der musikalischen Bildung in der Verfassung nicht getan ist. Die nächste Herausforderung wird darin bestehen, dass der VMS und die kantonalen Verbände die Anliegen der Musikschulen bei der Ausgestaltung des Bundesgesetzes einbringen können.
Mit der Annahme des Verfassungsartikels ist eine wichtige Weichenstellung für eine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen wie auch für den Zugang der Jugend zur Musik und zur Förderung musikalisch Begabter vorgenommen worden. Der Bund wird nun die Ausarbeitung des Bundesgesetzes rasch an die Hand nehmen, das den Kantonen als Leitschnur für die Anpassung der kantonalen Gesetzesgrundlagen dienen wird.
Wir danken den Stimmberechtigten für das sehr deutliche Bekenntnis an der Urne!
Schulleitung MSO